Bausparvertrag von Schwäbisch Hall

In Freude kann man einziehen

Freiheit, Unabhängigkeit und Sicherheit: Wer seinen Traum von einem Haus oder einer Wohnung mit Garten verwirklicht hat, verbringt seine Zeit gerne auf der Terrasse. Die Heimatexperten von Schwäbisch Hall haben in den letzten 70 Jahren rund neun Millionen Eigenheim-, Umbau- oder Modernisierungsprojekte unterstützt. Umgerechnet ist das alle vier Minuten ein neues, umgebautes oder modernisiertes Eigenheim.

Der Bausparvertrag im Überblick

Vorteile des Bausparvertrags

Warum sich viele auf die eigenen vier Wände freuen:

  • Miete? – Nein danke! Sie investieren in die eigene Zukunft – in Ihr Eigentum.
  • Eine sichere Altersvorsorge, von der Sie heute schon etwas haben und nicht erst bei Renteneintritt
  • Das eigene Zuhause selbst gestalten – mit Freiraum für Sie und Ihre Familie

Wussten Sie, …

  • … dass Sie sich beim Bausparen das Darlehen mit dem heutigen Niedrigzins sichern können?
  • … dass der Staat Ihren Weg ins Wohnglück bestenfalls dreifach fördert?1
  • … dass Sie – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – viele Gestaltungsmöglichkeiten bei Zins, Rate und Laufzeit haben?
  • … dass es ein spezielles Angebot für junge Leute unter 22 Jahren gibt?
     

Mit Schwäbisch Hall sind Sie für Ihre Wohnwünsche perfekt vorbereitet.

Für jeden Bedarf der passende Tarif

Gezielt sparen und in ein paar Jahren finanzieren: Tarif FuchsImmo

Tarif FuchsImmo

Für Hausbau, Kauf, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung: Der Bauspartarif FuchsImmo bietet beim Bauspardarlehen unterschiedliche Sollzinsen und monatliche Raten und Laufzeiten, die individuell festgelegt werden können – und damit das Passende für jeden Finanzierungsbedarf.

  • Top-Sollzins für das Bauspardarlehen 1,4 Prozent bzw. 1,72 Prozent effektiver Jahreszins* pro Jahr
  • Auch als Sofortfinanzierung (ohne Vorsparen) möglich
  • Auch mit Riester-Förderung1 möglich

*Beispiel: Bauspardarlehen für eine Modernisierung ohne Wohn-Riester-Förderung im FuchsImmo 1 (XS)2, Bausparsumme 40.000 Euro, angespartes Guthaben ca. 16.000 Euro.

  • Nettodarlehen ca. 24.000 Euro
  • 79 monatliche Raten3 zu je 320 Euro
  • Tilgungsdauer: 6 Jahre 7 Monate
  • Jährlicher Sollzinssatz gebunden: 1,40 Prozent
  • Effektiver Jahreszins ab Zuteilung: 1,72 Prozent
  • Abschlussgebühr einmalig: 400 Euro
  • Jahresentgelt in der Sparphase: 12 Euro
  • Gesamtkosten4: ca. 1.370 Euro
  • Zu zahlender Gesamtbetrag: ca. 25.370 Euro

Erstmal sparen und später vielleicht finanzieren: Tarif FuchsStart

Tarif FuchsStart

Wenn Sie heute noch nicht wissen, ob Sie einmal Wohneigentum möchten, halten Sie sich mit dem Tarif FuchsStart alle Optionen offen. Sie erhalten zusätzlich zur Guthabenverzinsung ein Zinsplus5. Wenn Ihre Pläne konkreter werden und Sie eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren möchten, ist ein Wechsel in den Tarif FuchsImmo möglich5.

  • Sparzins inklusive Zinsplus5 0,25 Prozent
  • Hohe Flexibilität durch viele Gestaltungsoptionen6, daher ideal für alle Bauspar-Einsteiger
  • Auch mit Riester-Förderung1 möglich

Dreifache Förderung vom Staat

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie bietet Arbeitnehmern mit geringerem Einkommen die Möglichkeit auf Vermögensbildung und Erwerb von Wohneigentum. Sie können diesen Zuschuss ab einem Mindestsparbeitrag von 50 Euro jährlich in Anspruch nehmen.

Ab 2021 gibt es beim Bausparen mehr Wohnungsbauprämie für mehr Menschen:

Neu ab 1. Januar 2021

  Alleinstehend Verheiratet/Verpartnert
Jährliche Sparleistung 700 EUR 1.400 EUR
Höhe der Prämie
10 % 10 %
Maximale Prämie 70 EUR 140 EUR
Einkommensgrenzen7 35.000 EUR 70.000 EUR

Arbeitnehmersparzulage

Diese Förderung dient der Vermögensbildung und wird auf vermögenswirksame Leistungen gewährt, die viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen – beispielsweise auf einen Bausparvertrag. Sie erhalten die Zulage mit Auszahlung Ihres Bausparvertrags.

Riester-Förderung

Die Riester-Förderung können Sie für eine Anschlussfinanzierung oder Entschuldung nutzen oder wenn Sie Ihre Immobilie barrierefrei umbauen möchten. Dabei müssen die jeweiligen Voraussetzungen1 erfüllt sein.

Beantragung Wohnungsbauprämie

Wenn Sie den elektronischen Versandweg gewählt haben, beantragen Sie Ihre Wohnungsbauprämie online im Kundenportal MEIN KONTO von Schwäbisch Hall.

Haben Sie den postalischen Versandweg gewählt, erhalten Sie Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall.

So verwalten Sie Ihr Bausparkonto

Die IBAN Ihres Bausparvertrags

Ihr Bausparvertrag hat eine eigene Kontonummer, die sogenannte Vertrags-IBAN. Mit dieser können Sie Beträge auf Ihr Bausparkonto überweisen, ohne Ihre Bausparnummer im Verwendungszweck anzugeben.

Wo finde ich die Vertrags-IBAN?

Die Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Jahreskontoauszug. Oder Sie ermitteln sie mit Hilfe des Vertrags-IBAN-Rechners. Ihre Bausparnummer finden Sie ebenfalls auf dem Jahreskontoauszug und im Online-Banking unter "Finanzstatus".

Überweisung richtig ausfüllen

Abbildung Musterüberweisungsträger

1. Tragen Sie als Zahlungsempfänger "Bausparkasse Schwäb. Hall AG" ein.
2. Ihre Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder Sie ermitteln sie mit dem Vertrags-IBAN-Rechner.
3. Der BIC des Zahlungsempfängers muss nicht angegeben werden.
4. Als Verwendungszweck tragen Sie den Namen des Vertragsinhabers ein.

Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall (Stand: Januar 2017)

Verwalten Sie Ihren Bausparvertrag im Online-Banking

  • Umsätze und Vertragsdetails ablesen
  • Freistellungsauftrag erteilen, ändern oder löschen
  • Bankeinzüge erteilen, ändern oder löschen
  • Bausparnummer einsehen

Häufige Fragen zum Bausparvertrag

Wofür kann ich meinen Bausparvertrag verwenden?

Ihr Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau oder Kauf einer Immobilie sowie zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und Fördermöglichkeiten vom Staat.

Mit welchen Kosten muss ich beim Bausparen rechnen?

Bei Abschluss eines Bausparvertrags zahlen Sie eine einmalige Abschluss- und Erhöhungsgebühr als Eintritt in die Bauspargemeinschaft. Diese beträgt 1 Prozent der Bausparsumme. Mit Ausnahme eines Jahresentgeltes von 12 Euro pro Jahr im klassischen Tarifangebot bzw. einem Vertragsentgelt von 18 Euro pro Jahr bei den Wohn-Riester-Varianten während der Sparphase fallen keine weiteren Gebühren an.

Wie kann ich Geld auf meinen Bausparvertrag einzahlen?

Für Überweisungen auf Ihren Bausparvertrag verwenden Sie bitte immer die Vertrags-IBAN, die Sie auf Ihrem Bausparkontoauszug finden. Einen einmaligen oder dauerhaften Bankeinzug auf Ihr Bausparkonto können Sie auch einfach im Online-Banking anlegen und verwalten.

Was passiert, wenn ich meinen Sparbeitrag zeitweise nicht leisten kann?

Um Ihren Wünschen ein Stück näher zu kommen, sind regelmäßige Sparleistungen natürlich von Vorteil. Wenn Sie aber mal kein Geld zur Verfügung haben, können Sie Ihre Sparbeiträge verringern oder zeitweise aussetzen und später einfach nachzahlen. Es dauert dann lediglich länger, bis Sie Ihr Sparziel erreichen. Bei Reduzierung oder Aussetzen der Sparraten können staatliche Prämien und die Riester-Förderung nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden.

Was ist, wenn ich den Bausparvertrag nicht mehr benötige?

Auch wenn Sie sich anders entscheiden und keine wohnwirtschaftliche Verwendung mehr für Ihren Bausparvertrag haben, sollten Sie diesen nicht übereilt kündigen. Denn dabei gehen bereits erworbene Vorteile wie zum Beispiel die staatliche Förderung oder die günstigen Darlehenszinsen eventuell verloren. Alternativ können Sie Ihren Vertrag bzw. den Darlehensanspruch auf einen Angehörigen übertragen. Bei Wohn-Riester sind ein Anbieterwechsel und eine damit verbundene Kapitalübertragung möglich, wenn sich der Bedarf weg von der wohnwirtschaftlichen Verwendung hin zu einer Geldrente ändert. Der Anbieterwechsel ist im Zuge der Zuteilung oder bei einer Kündigung möglich.

Wer erhält die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …

  • in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
  • mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler,
  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland), und
  • deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.

Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach. 

Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro und das von Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Ausgeschlossen hiervon sind Wohn-Riester-Bausparverträge.

Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.

Ihren Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall können Sie direkt im Online-Banking einsehen und verwalten.

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die Kirchensteuer wird von dem Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge beim Bausparvertrag automatisch ab. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bausparkasse Schwäbisch Hall die Konfessionszugehörigkeit des Bausparers zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bekannt ist und kein Freistellungsauftrag erteilt wurde bzw. ein erteilter Freistellungsbetrag für Kapitalerträge bereits ausgeschöpft wurde.

Um die Abführung der Kirchensteuer vornehmen zu können, sind die Banken verpflichtet die Konfessionsdaten ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich für das Folgejahr abzufragen.

Wer dies nicht möchte, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Kirchensteuer zu bezahlen.

  1. Staatliche Förderung/Riester: Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen bei Wohnungsbauprämie (WoP) und Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Die Riester-Zulage gibt es bei Berechtigung und unter weiteren Voraussetzungen. Um alle Prämien/Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig. Die Beträge sind gerundet.
  2. FuchsImmo 1 (XS): Die Sicherung durch eine Grundschuld wird vorausgesetzt. Dafür anfallende Kosten sind hier nicht berücksichtigt.
  3. Rate: Monatliche Zins- und Tilgungsrate für das Bauspardarlehen
  4. Gesamtkosten: Beinhaltet die anteilige Abschlussgebühr und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen.
  5. Zinsplus: Bei Vertragsänderungen inklusive Variantenwechsel sind bauspartechnische Aspekte zu berücksichtigen. Daher sind diese von einer Zustimmung der Bausparkasse abhängig; bei Darlehensverzicht und bei Darlehensinanspruchnahme. Das Zinsplus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben.
  6. Gestaltungsoptionen: Abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse
  7. Zu versteuerndes Einkommen; Bruttolohn kann deutlich höher sein