Direktversicherung

Steuern sparen durch die betriebliche Altersversorgung

Die Allianz Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie können damit Ihre Altersvorsorge ergänzen. Manchmal unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber bei der Beitragszahlung und gibt etwas dazu.

Häufige Fragen zur Direktversicherung

Wie funktioniert die Direktversicherung? Wer zahlt die Beiträge?

Ihr Arbeitgeber bestimmt den Anbieter – zum Beispiel die Allianz – und schließt den Vertrag für Sie ab. Ihr Arbeitgeber ist dadurch der Versicherungsnehmer und der Beitragszahler, das heißt: Er überweist die Beiträge für Sie. Wie die Beiträge finanziert werden, hängt von Ihrer Vereinbarung mit dem Unternehmen ab:

  • Entweder Sie finanzieren die Beiträge selbst aus Ihrem Bruttogehalt (durch die sogenannte Entgeltumwandlung),
  • oder Ihr Arbeitgeber legt auf Ihren Beitrag einen Teil oben drauf,
  • oder der Arbeitgeber finanziert die Beiträge in Ihre Direktversicherung alleine – zum Beispiel statt einer Gehaltserhöhung. Das Modell ist für beide Seiten finanziell interessant. Ihr Allianz-Fachmann berät Sie dazu gerne.


Wichtig: Ihnen gehören alle Leistungen, die Ihnen für das Alter zugesagt wurden. Sie haben darauf einen Rechtsanspruch. Das bedeutet konkret: Zu Rentenbeginn zahlen wir die Rente oder das Kapital direkt an Sie aus und – soweit vereinbart – die Todesfall-Leistung an Ihre Hinterbliebenen.

Lohnt sich die Direktversicherung für jeden Arbeitnehmer?

Mit einer Direktversicherung bauen Sie sich eine zusätzliche Altersvorsorge auf. Das lohnt sich für die meisten Arbeitnehmer, weil sich dadurch der finanzielle Spielraum im Ruhestand erweitert. Mit einer lebenslangen Rente haben Sie ein finanzielles Polster, das Sie regelmäßig ausgezahlt bekommen – egal, wie alt Sie werden. Oder Sie lassen sich zu Rentenbeginn ein Kapital auszahlen. Einen Schätzwert, wie lange Sie mit dem Kapital auskommen müssten, können Sie mit dem Lebenserwartungsrechner ermitteln.
Wer einen Minijob hat, sollte sich persönlich beraten lassen – Ihr Allianz Fachmann berechnet Ihnen gerne, ob sich auch für Sie die Direktversicherung lohnt.

Wie unterscheidet sich die Direktversicherung von anderen Produkten der betrieblichen Altersvorsorge?

In der betrieblichen Altersvorsorge gibt es fünf Wege:

  • Direktversicherung,
  • Unterstützungskasse,
  • Pensionskasse,
  • Pensionsfonds,
  • Pensionszusage.

Ihr Arbeitgeber bestimmt, welchen Weg er gehen möchte und welchen Anbieter er nimmt.

Was passiert bei Jobwechsel, Elternzeit oder Kündigung?

Wenn Sie in Elternzeit gehen und kein Einkommen beziehen, dürfen Sie Ihre Direktversicherung aus eigenen Mitteln weiter fortführen. Sie erhalten in dieser Zeit zwar keine staatliche Förderung. Doch Sie sparen für die Rente weiter. Außerdem wird dieser Anteil an der späteren Rente nur mit dem so genannten Ertragsanteil versteuert – er liegt bei Renteneintritt mit 65 gerade einmal bei 18 Prozent.

Bei Kündigung oder Jobwechsel gilt: Sie können Ihre Direktversicherung zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Alternativ können Sie den Vertrag privat fortführen, indem Sie Beiträge aus dem Nettoeinkommen leisten oder aber den Vertrag beitragsfrei stellen und ruhen lassen.

Muss ich im Ruhestand Abgaben zahlen?

Der Staat betrachtet das Geld aus der Direktversicherung als Ihr Einkommen. Sie bezahlen darauf Steuern – in der Regel deutlich weniger als im Erwerbsleben. Denn im Ruhestand ist Ihr Einkommen meist geringer, so dass auch Ihr Steuersatz niedriger liegt.

Außerdem müssen gesetzlich Versicherte auf die Leistungen aus der Direktversicherung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Das betrifft auch freiwillig gesetzlich Versicherte.

Ist meine Betriebsrente sicher, wenn der Arbeitgeber pleitegeht?

Ihre Altersvorsorge aus der Direktversicherung ist bei einer Insolvenz geschützt. Selbst wenn es für Ihr Unternehmen schlecht laufen sollte und die Firma insolvent wird, bekommen Sie Ihre Betriebsrente wie vereinbart ausgezahlt.

Welche Auswirkung hat die Entgeltumwandlung auf die gesetzlichen Sozialsysteme?

Durch die Entgeltumwandlung verringert sich in der Regel Ihr Bruttogehalt. Dadurch zahlen Sie auch weniger in die gesetzlichen Sozialsysteme ein. Deshalb bekommen Sie eventuell auch etwas weniger heraus, wenn Sie die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Oft beträgt der Unterschied allerdings nur wenige Euro.

Sinkt Ihr Bruttoeinkommen unter die Grenze von 56.250 Euro (die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung), kann die Entgeltumwandlung außerdem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen.